Wochenbettbetreuung

Die Überwachung des Wochenbettverlaufs gehört zu den vorbehaltenen Tätigkeiten der Hebamme. Bis zum 10. Tag nach der Geburt haben Sie Anspruch auf mindestens einen täglichen Besuch durch die Hebamme. Bis Ihr Kind acht Wochen alt ist, können Sie darüber hinaus 16 mal die Hebamme um Rat und Hilfe bitten. Bei Stillproblemen können Sie anschließend noch einmal 4 mal Kontakt zu Ihrer Hebamme aufnehmen- 2 mal per Telefon und 2 mal per Gespräch. Weitere Besuche sind auf Verordnung eines Arztes möglich.


Betreuung in besonderen Lebenssituationen

Wenn ein Kind krank oder tot geboren wird oder nach Geburt stirbt, brauchen Eltern besondere Beratung und Begleitung über einen längeren Zeitraum. Auch in dieser schwierigen Situation können Sie sich an Ihre Hebamme wenden. Sie wird Sie entsprechend einfühlsam in Ihrer Situation begleiten.

Sie kann Ihnen auch bei der Suche nach einer Selbsthilfegruppe behilflich sein.