Was ist Hebammenhilfe?
Die Hebamme ist die Fachfrau rund um die Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach. Sie arbeitet auf der Grundlage des Hebammen-Gesetzes (HebG vom 4. Juni 1985) und der Berufsordnungen der Länder.
Hebammenhilfe umfasst die Beratung, Betreuung, Vorsorge und Hilfeleistungen in Schwangerschaft, Geburt, Neugeborenenzeit, Wochenbett und Stillzeit sowie auch die Beratung in Fragen der Familienplanung.
Hebammenhilfe kann von jeder Schwangeren, Gebärenden, entbundenen oder stillenden Frau in Anspruch genommen werden. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, der Umfang und die Vergütungen für diese Leistungen sind in der Hebammen-Gebührenverordnung (HebGV) geregelt. Privatversicherte müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer privaten Krankenkasse informieren.
Schwangerschaft
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Wochenbett und Stillzeit
Hierbei geht es um die Betreuung ab der 8. Lebenswoche bis zum vollendeten 1. Lebensjahr. Für diese Betreuungsform muss ein besonderer Bedarf durch das zuständige Gesundheitsamt festgestellt werden. Die Vergütung erfolgt über einen Honorarvertrag und ist für die Betroffenen kostenlos.
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