Was ist Hebammenhilfe?

Die Hebamme ist die Fachfrau rund um die Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach. Sie arbeitet auf der Grundlage des Hebammen-Gesetzes (HebG vom 4. Juni 1985) und der Berufsordnungen der Länder.
Hebammenhilfe umfasst die Beratung, Betreuung, Vorsorge und Hilfeleistungen in Schwangerschaft, Geburt, Neugeborenenzeit, Wochenbett und Stillzeit sowie auch die Beratung in Fragen der Familienplanung.
Hebammenhilfe kann von jeder Schwangeren, Gebärenden, entbundenen oder stillenden Frau in Anspruch genommen werden. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, der Umfang und die Vergütungen für diese Leistungen sind in der Hebammen-Gebührenverordnung (HebGV) geregelt. Privatversicherte müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer privaten Krankenkasse informieren.

Schwangerschaft

  • Beratung und Hilfe
    • Akupunkturtherapie bei Beschwerden
    • Körperübungen
    • Ernährungsberatung
  • Geburtsvorbereitung
  • Information zu Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Stillen, Babypflege
    • Entspannung
    • Atemübungen
    • Körperarbeit
    • Partnervorbereitung
  • Hausbesuche und Gesprächstermine in eigener Praxis
  • Akupunktursprechstunde zur Vorbereitung auf
    die Geburt

Wochenbett und Stillzeit

  • Beratung und Hilfe
    • Bis 8 Wochen nach der Geburt und darüber hinaus
    • Hilfe bei Beschwerden und Problemen
    • Regelmäßige Gewichtskontrolle des Neugeborenen
    • Nabelpflege
  • Hausbesuche
    • Nach ambulanter Geburt
    • Nach stationärem Aufenthalt
    • Nach Frühgeburt
    • Nach Fehlgeburt
  • Rückbildungsgymnastik
  • Beratung und Hilfe
    • Hilfe bei Stillproblemen
    • Beratung zur Beikosteinführung
    • Begleitung der Stillzeit bis zum Abstillen wie von der Krankenkassen vorgegeben
    • Betreuung nach Attest des Arztes
  • Familienhebammenhilfe

Hierbei geht es um die Betreuung ab der 8. Lebenswoche bis zum vollendeten 1. Lebensjahr. Für diese Betreuungsform muss ein besonderer Bedarf durch das zuständige Gesundheitsamt festgestellt werden. Die Vergütung erfolgt über einen Honorarvertrag und ist für die Betroffenen kostenlos.